Ist Ihre Nutzungsänderung genehmigungsfähig?
Wir prüfen Ihre Nutzungsänderung und erstellen Ihre Genehmigungsplanung bis zum gültigen Bauantrag.
Eine Nutzungsänderung ist nicht zwangsläufig mit einer baulichen Veränderung verbunden
Grundsätzlich ist eine Nutzungsänderung dann nötig, wenn eine Immobilie in Zukunft anders genutzt werden soll, als es in der aktuellen Baugenehmigung angegeben wurde. Dabei ist nicht relevant, ob für die neue Nutzung auch eine bauliche Änderung geplant ist. Ein Blick in Ihre bestehende Baugenehmigung verschafft Ihnen also schon einmal eine gewisse Sicherheit. Trotzdem ist es ratsam, dass Sie sich bei Ihrer örtlichen Baubehörde erkundigen, ob Sie eine Nutzungsänderung beantragen müssen. Antragsteller ist immer der Eigentümer der Immobilie.
Für den Fall, dass eine bauliche Änderung geplant ist, muss ein Architekt oder ein Bauingenieur mit einer Bauvorlagenberechtigung in die Antragstellung einbezogen werden. Wenn keine baulichen Maßnahmen erforderlich oder geplant sind, kann die Antragstellung nur vom Eigentümer erledigt werden.
Die Vorgaben für eine Nutzungsänderung sind in der jeweiligen Landesbauordnung der einzelnen Bundesländer geregelt. Deshalb hilft es auch nicht wirklich, wenn Ihnen der gute Freund aus Düsseldorf erzählt, wie er das gemacht hat, als er den Hobbyraum im Keller in eine Mietwohnung umgewandelt hat.
In Berlin kann das gänzlich anders geregelt sein.
Richtig kompliziert kann es werden, wenn eine Eigentümergemeinschaft mit im Spiel ist. Wenn also beispielsweise die untere Etage eines Mehrfamilienhauses in eine Gewerbeeinheit umgewandelt werden soll, ist es sicherlich erforderlich, dass Fachleute Teil der Entscheidungsfindung sind.
Nutzungsänderung jetzt einfach beantragen
Die Beantragung einer Nutzungsänderung ist ein komplexer Vorgang
Die bisherige Wohnung als Büroräume, das Dachgeschoss als abgeschlossene Wohneinheit oder das Wohngebäude als künftiges Ärztehaus. Ideen für Nutzungsänderungen gibt es viele. In einer Millionenstadt wie Berlin sowieso.


Mögliche Nutzungsänderungen entstehen bei der Umwandlung von:
- Einer Wohnung in Gewerbeflächen und umgekehrt
- Einem Wochenendhaus zu einem dauerhaften Wohnhaus
- Einem Abstellraum in einen Aufenthaltsraum mit Publikumsverkehr
- Selbstgenutzten Wohnraum in vermietete Flächen
- Bestehenden Gewerbeflächen mit einer Erweiterung
- Einer Gewerbefläche mit anderer Nutzung
Aber Vorsicht: Bei all diesen Vorhaben warten unzählige Fallstricke auf den Bauherrn. Die Hüter der Bauordnung in Berlin sind wachsam und im schlimmsten Fall kann eine Nutzungsänderung ohne ordentliche Genehmigung schmerzhaft werden für den Geldbeutel.
Häufig gestellte Fragen zur Nutzungsänderung
Bei einem so komplexen Vorhaben wie einer Nutzungsänderung entstehen Fragen. Damit Sie sich schon einmal gedanklich auf das Abenteuer Nutzungsänderung einstellen können, hier ein paar Fragen, die uns häufig erreichen – und die Antworten dazu:
Den Antrag kann man normalerweise direkt aus dem Internet runterladen. Dabei sind dann auch die Dokumente erwähnt, die beigefügt werden müssen. Energetische Vorgaben sowie die Vorschriften zum Schallschutz müssen eingehalten werden und das Vorhaben muss zum direkten baulichen Umfeld passen. Wird durch die Änderung ein vermehrter Publikumsverkehr erwartet, müssen ausreichend Parkplätze eingeplant werden. Bei einer Umwandlung in eine Gewerbeeinheit muss oft eine detaillierte Betriebsbeschreibung mit eingereicht werden. Andererseits wird die Umwandlung von einer Wohn- in eine Gewerbefläche aufgrund der angespannten Wohnsituation in Berlin eher kritisch geprüft werden.
Vorsicht, das kann ins Auge gehen! Es kann zu einem Bußgeldbescheid oder sogar zu Strafen kommen und die geänderte Nutzung wird durch die Behörde untersagt. Möglich ist auch, dass der Versicherungsschutz versagt wird, was im Versicherungsfall dann richtig teuer werden kann. Wenn eine Baumaßnahme ohne Genehmigung bereits durchgeführt worden ist, muss der Bauherr die Änderungen eventuell sogar zurückbauen. Also lieber von Anfang an eine saubere Sache machen.
Je nach Umfang des Vorhabens kann es von eine paar Wochen bis zu ein paar Monaten dauern, bis die Nutzungsänderung genehmigt ist. Die Nutzungsänderung von einer selbstgenutzten Ein-Zimmer-Wohnung im Haus zu einer vermieteten Einheit geht sicherlich schneller vonstatten als die Genehmigung für den Umbau der Scheune in fremdgenutzte Büroräume. Ähnlich verhält es sich auch mit den Kosten. Diese reichen von ein paar Euro bis zu drei- oder vierstelligen Beträgen. Und dann kommen natürlich noch die Kosten für das eigentliche Bauvorhaben dazu.
Wenn der Antrag aus Nutzungsänderung genehmigt ist, kann diese vollzogen und mit den Baumaßnahmen begonnen werden.
Es kann aber auch zu einer Ablehnung des Antrags kommen, für die es unterschiedliche Gründe geben kann. Dazu gehören bau- oder brandschutztechnische Vorgaben oder auch Vorschriften zum Denkmalschutz. Kommt es zur Ablehnung, hat der Bauherr beziehungsweise der Eigentümer die Möglichkeit, einen überarbeiteten Antrag zu stellen. In diesem müssen dann die zuvor gemachten Angaben und Baupläne entsprechend geändert werden.
Es ist auch möglich, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen und eine Klage zu erheben. Dafür sollte es aber tatsächlich fundierte Gründe geben. In dem Fall ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Prüfung und der Klageerhebung zu beauftragen.
So oder so entstehen Kosten, wenn der Antrag auf Nutzungsänderung abgelehnt wird. Umso wichtiger ist es, schon die erste Antragstellung sorgfältig vorzubereiten.
Fazit zur Nutzungsänderung
Eine Nutzungsänderung ist in jedem Fall ein Vorhaben, das ausreichend vorbereitet werden muss. Die Bauordnungen sind hier sehr eindeutig und streng.
Man sollte sich auch nicht darauf verlassen, dass eine andere Nutzung als in der Baugenehmigung angegeben, niemandem auffällt. Denn der geprellte Nachbar, mit dem man sich sowieso nicht gut versteht, freut sich eventuell auf solche Gelegenheiten. Er hat auch die Möglichkeit, eine anonyme Anzeige bei der Behörde zu machen, sodass Sie nie erfahren werden, wer es war. Und schon sind Sie im Fokus der Baubehörden und des Ordnungsamts.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie einen Antrag stellen müssen, sollten Sie sich lieber zu viel als zu wenig informieren. Erste Informationen erhalten Sie von den Baubehörden. Aber oftmals ist es bereits eine falsche Formulierung im Antrag, die eine Ablehnung nach sich zieht.
Da ist es doch ein schöner Lichtblick, wenn Sie auf einen zuverlässigen, kompetenten und professionellen Partner zählen können. Auf uns! Wir beraten Sie unabhängig und fundiert, kalkulieren die Kosten ehrlich und erledigen den Antrag erfolgreich.
Lassen Sie uns darüber reden.
Chancen und Vorteile
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